Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen
gelten, soweit nichts anderes vereinbart wird, auch für alle künftigen Geschäfte mit
uns:
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere
Auftragsbestätigung oder Rechnung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
2. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen Anerkennung.
3. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung unsere Preise
allgemein ermässigen oder erhöhen, so wird der am Liefertag gültige Preis angewendet.
Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach
Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
4. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach
bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in bezug auf etwaige
Schutzrechte Dritter, und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der von uns
gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkt erfolgen außerhalb unserer
Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des
Käufers.
5.1 Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind,
unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware, schrftlich geltend zu
machen.
5.2 Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und im übrigen nach
unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlaß
einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung
mangelhaft, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung gewähren.
6.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer
vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind vorbehaltlich der Ziffer 6.2
ausgeschlossen.
6.2 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, außer
im Falle des groben Verschuldens, der Höhe nach auf den Kaufpreis des verzögerten oder
ausgebliebenen Teils unserer Lieferung beschränkt.
7. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware in unserem Werk oder Lager dem
Käufer oder dem Transportunternehmer zur Verfügung gestellt worden ist. Dies gilt auch
dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Der Abschluß von Transport- und sonstigen
Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
8. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und
Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, - auch soweit sie die Durchführung des
betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen, - sowie alle sonstigen
Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung
und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse
berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der
Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat.
9.1 Maßgebend sind unsere am Liefertag gültigen Zahlungsbedingungen.
9.2 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und
Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen unserer Zustimmung.
9.3 Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsrückstand, können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere
Lieferungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele
widerrufen.
10.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch
Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer
zustehen.
10.2 Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im
ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
10.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des
Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe
der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.
10.4 Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen,
tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren
zur Sicherung an uns ab.
10.5 Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den
Bestand an Eigentumsvorbehaltswaren und über die gemäß Ziffer 10.4 an uns abgetretenen
Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
10.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, so werden
wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
11. Erfüllungsort für die Leistungen des Käufers ist Sehestedt. Ist der Käufer
Vollkaufmann, so ist der Gerichtstand Eckernförde oder nach unserer Wahl der allgemeine
Gerichtsstand des Käufers.
12. Alle Lieferungen ohne Grünen Punkt erfolgen einschließlich der erforderlichen und
notwendigen Verpackung. Für die Entsorgung gilt, daß diese entweder durch den Käufer
übernommen wird oder die Kosten dafür dem jeweiligen Verkaufspreis in entsprechender
Höhe zugeschlagen werden.
Sehestedter Naturfarben
Gesundheitsmarkt- Adolf Riedl
Sehestedt, den 15.5.2000